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   OVG Rheinland-Pfalz, 19.01.1995 - 1 A 11330/94.OVG   

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https://dejure.org/1995,36511
OVG Rheinland-Pfalz, 19.01.1995 - 1 A 11330/94.OVG (https://dejure.org/1995,36511)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19.01.1995 - 1 A 11330/94.OVG (https://dejure.org/1995,36511)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19. Januar 1995 - 1 A 11330/94.OVG (https://dejure.org/1995,36511)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.11.2009 - 8 A 10502/09

    Rechtswidrigkeit einer mit einer Beseitigungsverfügung verbundenen

    Gleichwohl begründet bereits die Androhung des Zwangsmittels den Beginn der (mehrstufigen) Vollstreckung, nicht erst ihre Festsetzung (vgl. OVG RP, Urteil vom 19.1.1995 - 1 A 11330/94 -, nur juris, Rn. 19; OVG Münster, Urteil vom 20.6.1974, BRS 28, 319, 321).
  • VG Freiburg, 08.12.2011 - 4 K 2157/11

    Kleine Gerätehütte im Außenbereich; Abrissverfügung; Anordnung der sofortigen

    Die vom Antragsteller errichtete Anlage ist aber auch nach § 35 Abs. 2 BauGB unzulässig, weil sie in jedem Fall die natürliche Eigenart der Landschaft und ihren Erholungswert beeinträchtigt (§ 35 Abs. 3 Nr. 5 BauGB; zur insoweit gebotenen funktionalen Sichtweise siehe u. a. Dürr, in: Brügelmann, BauGB, Stand: Jan. 2011, Bd. 2, § 35 RdNrn. 92 f. m.w.N.; Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Stand: März 2011, Bd. II, § 35 RdNrn. 96 ff. m.w.N.; Urteil der Kammer vom 20.07.2011 - 4 K 65/11 - ) und die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten lässt ( § 35 Abs. 3 Nr. 7 BauGB; siehe hierzu gerade im Hinblick auf Gerätehütten und ähnliche Anlagen im Außenbereich BVerwG, Urteil vom 07.05.2001, a.a.O.; Bayer. VGH, Beschluss vom 23.03.1998 - 14 B 96.3679 -, juris; Hess VGH, Beschluss vom 29.05.1985, a.a.O.; OVG Rhld.-Pf., Urteil vom 19.01.1995 - 1 A 11330/94 - VG Bayreuth, Beschluss vom 10.09.2002, a.a.O. ).
  • VG Neustadt, 08.11.2022 - 5 K 603/22

    Abrissverfügung für Wohngebäude im Außenbereich von Ramberg rechtmäßig

    Bei der Aussage des ehemaligen Ortsbürgermeisters handelte es sich daher lediglich um eine unzutreffende Auskunft einer erkennbar unzuständigen Person (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19. Januar 1995 - 1 A 11330/94 -, juris).
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